Kundmachung der Bundesregierung über das Inkrafttreten des § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

Zusammenfassung


14. Kundmachung: Inkrafttreten des § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

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Auszug


Kundmachung der Bundesregierung über das Inkrafttreten des § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

Gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesge...

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