Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich, und dem Ministerium des Inneren der Tschechischen Republik, über praktische Modalitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist

Bundesgesetzblatt Nr. 84/2006, 3. Mai 2006Sonstiges (insbesondere Staatsverträge) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Auszug


Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich, und dem Ministerium des Inneren der Tschechischen Republik, über praktische Modalitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist

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