Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. Jänner 1975 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Autobahn von der Gemeinde Kematen am Innbach zur Staatsgrenze bei Suben

Zusammenfassung


100. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Autobahn von der Gemeinde Kematen am Innbach zur Staatsgrenze bei Suben

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. Jänner 1975 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Autobahn von der Gemeinde Kematen am Innbach zur Staatsgrenze bei Suben

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wir...

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