Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Lagerung, Abfüllung, Umfüllung und Verwendung von Flüssiggas (Flüssiggas-Verordnung 2002 ? FGV)

Zusammenfassung


446. Verordnung: Flüssiggas-Verordnung 2002 ? FGV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Lagerung, Abfüllung, Umfüllung und Verwendung von Flüssiggas (Flüssiggas-Verordnung 2002 ? FGV)

Auf Grund  

  1. des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch  

die Kundmachung BGBl. I Nr. 73/2002, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im  

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

2. der §§ 7, 17, 20 bis 25, 33 bis 38, 43, 44, 61 Abs. 1 und 69 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes  

– ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001,  

wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit  

und  

  3. der §§ 19 Abs. 4 und 46 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das  

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2002, wird vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und  

Technologie  

verordnet:  

Inhaltsverzeichnis  

1. Teil  

Allgemeine Bestimmungen  

1. Hauptstück  

Geltungsbereich  

§ 1  Geltungsbereich  

2. Hauptstück  

Begriffsbestimmungen  

§ 2  Flüssiggas  

§ 3  Flüssiggasbehälter, Verdampfer, Abgasanlagen, Flaschenschränke  

§ 4  Füllmenge  

§ 5  Lagerung von Flüssiggas  

§ 6  Rohrleitungen  

§ 7  Flüssiggasanlagen  

§ 8  Oberirdische und erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter  

§ 9  Explosionsschutzzone  

§ 10  Brandschutzzone (Schutzabstand zu Brandlasten)  

§ 11  Regeln der Technik  

2. Teil  

Grundlegende Schutzmaßnahmen für den Aufstellungsort von Flüssiggasbehältern  

§ 12   Explosionsschutzzone  

§ 13  Verbote und Warnhinweise  

§ 14  Ersatz oder Verringerung der Explosionsschutzzone  

    

§ 15  Schutz vor gefahrbringender Erwärmung  

§ 16  Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfungseinrichtungen  

§ 17  Lüftung und Beheizung  

§ 18  Unzulässige Lagerung  

§ 19  Schutz vor mechanischen Gefahren  

§ 20  Gefährdungsbereich von Eisenbahnen  

§ 21  Blitzschutz  

3. Teil  

Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen  

1. Hauptstück  

Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung  

§ 22  Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung  

2. Hauptstück  

Rohrleitungen  

§ 23  Grundlegende Anforderungen an Rohrleitungen  

§ 24  Korrosionsschutz  

§ 25  Rohrleitungen in Gebäuden  

§ 26  Rohrleitungen in Räumen mit erhöhter Brandlast oder erhöhtem Brandrisiko  

§ 27  Absperreinrichtungen  

§ 28  Überdruckventile  

§ 29  Verlegung von Rohrleitungen  

§ 30  Rohrverbindungen  

§ 31  Bewegliche Leitungen  

§ 32  Druckregler  

§ 33  Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar  

§ 34  Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck bis einschließlich 0,5 bar  

3. Hauptstück  

Verdampfer, Verdichter und Pumpen  

§ 35  Verdampfer  

§ 36  Aufstellungsräume  

§ 37  Aufstellung im Freien  

§ 38  Explosionsschutzzone  

4. Teil  

Prüfung von Flüssiggasanlagen  

§ 39  Veranlassen von Prüfungen  

§ 40  Erstmalige Prüfung  

§ 41  Wiederkehrende Prüfungen  

§ 42  Außerordentliche Prüfungen  

§ 43  Prüfer  

§ 44  Prüfbescheinigung  

§ 45  Behebung von Mängeln  

5. Teil  

Zusätzliche Bestimmungen für Versandbehälter  

1. Hauptstück  

Allgemeine Bestimmungen  

§ 46  Gesamtzahl der Versandbehälter  

§ 47  Lagerung der Versandbehälter  

§ 48  Lagerboden  

§ 49  Behandlung der Versandbehälter  

§ 50  Beschädigte Versandbehälter  

    

2. Hauptstück  

Lagerung von Versandbehältern in Räumen  

§ 51  Lagerräume  

§ 52  Lüftung  

§ 53  Explosionsschutzzone  

§ 54  Lage und Ausgestaltung der Lagerräume  

§ 55  Fluchtwege  

§ 56  Befahren der Lagerräume  

§ 57  Abfüllverbot  

3. Hauptstück  

Lagerung von Versandbehältern im Freien  

§ 58  Explosionsschutzzone  

§ 59  Schutz des Lagers  

§ 60  Brandschutzzone  

4. Hauptstück  

Verwendung von Flüssiggas aus Versandbehältern  

§ 61  Arbeitsräume, Sanitär- und Sozialräume  

§ 62  Betriebsbehälter  

§ 63  Versandbehälter zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen  

§ 64  Schweiß- und Schneidarbeiten mit Flüssiggas in Eisenbahnanlagen  

6. Teil  

Zusätzliche Bestimmungen für ortsfeste Flüssiggasbehälter  

1. Hauptstück  

Allgemeine Bestimmungen  

§ 65  Aufstellung  

§ 66  Explosionsschutzzone  

2. Hauptstück  

Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter  

§ 67  Zulässiger Füllungsgrad  

1. Abschnitt  

Oberirdische Flüssiggasbehälter im Freien  

§ 68  Sonnenschutz  

2. Abschnitt  

Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter in Räumen  

§ 69  Lagerräume  

§ 70  Lüftung  

§ 71  Explosionsschutzzone  

§ 72  Abblaseleitungen  

§ 73  Fluchtwege  

3. Hauptstück  

Erdgedeckte ortsfeste Flüs...

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