Zusammenfassung
191. Bundesgesetz: Internationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die internationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Das Bundesministerium für Inneres und in dessen Auft...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links