Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die internationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe.

Zusammenfassung


191. Bundesgesetz: Internationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe.

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Auszug


Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die internationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Das Bundesministerium für Inneres und in dessen Auft...

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