Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Feber 1970 über die internationale Markenregistrierung

Zusammenfassung


59. Verordnung: Internationale Markenregistrierung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Feber 1970 über die internationale Markenregistrierung

Auf Grund des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken in der Nizzaer Fassung, BGBl.

Nr. 45/1970, wird verordnet:

§ 1. (1) Der Antrag auf internationale Registrier...

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