Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. April 1959 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels.

Zusammenfassung


110. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. April 1959 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels.

Nach Mitteilungen des Generalse...

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