1. Schlußakt der Internationalen Gesundheitskonferenz.

Zusammenfassung


96. Abkommen der Internationalen Gesundheitskonferenz vom 22. Juli 1946.

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Auszug


1. Schlußakt der Internationalen Gesundheitskonferenz.

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt hiemit, die am 22. Juli 1946 auf der Internationalen Gesundheitskonferenz in New York unterzeichneten Abkommen, das sind 1. Schlußakte der Internationalen Gesundheitskonferenz

(Final Act of the International Health Conference);

2. Satzung der Weltgesundheitsorganisation

(Constitution of the World Health Organization);

3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde

(Arrangement Concluded by the Governments Represented at the International Health Conference,

Held in the City of New York, from 19 June to 22 July 1946);

4. Protokoll, betreffend das Office International d'Hygiène Publique

(Protocol Concerning the Office International d'Hygiène Publique),

welche also lauten:

(Übersetzung)

Die Internationale Gesundheitskonferenz für die Errichtung einer internationalen Gesundheits-

Organisation wurde vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen mit folgender Entschließung vom 15. Februar 1946 einberufen:

„Der Wirtschafts- und Sozialrat nimmt die von den Delegationen Brasiliens und Chinas in San Franzisco gemeinsam vorgeschlagene Erklärung,

betreffend eine Internationale Gesundheitskonferenz,

die einstimmig genehmigt wurde zur Kenntnis und anerkennt das dringende Bedürfnis für internationale Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit und 1. beschließt eine internationale Konferenz einzuberufen, um die Zielsetzung und die entsprechende Organisation für internationale Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit und Vorschläge für die Errichtung einer einzigen Internationalen Gesundheits-Organisation der Vereinten Nationen zu erwägen;

2. fordert die Mitglieder der Vereinten Nationen auf, ab Vertreter zu dieser Konferenz Fachleute auf dem Gebiete des öffentlichen Gesundheitswesens zu entsenden;

3. errichtet einen Vorbereitenden Fachausschuß

zur Vorbereitung eines erläuternden Entwurfes einer Tagesordnung und Vorschläge zwecks Prüfung durch die Konferenz und ernennt zur Bildung dieses Ausschusses die folgenden Fachleute oder deren Ersatzmänner:

1. Dr. Gregorio Bermann (Argentinien),

2. Dr. René Sand (Belgien),

3. Dr. Geraldo H. de Paula Souza (Brasilien),

4. Generalmajor G. B. Chisholm (Canada),

5. Dr. P. Z. King (China),

(Ersatzmann: Dr. Szeming Sze),

6. Dr. Josef Cančik (Tschechoslowakei),

7. Dr. Aly Tewfik Shousha Pasha (Ägypten),

8. Dr. A. Cavaillon (Frankreich),

(Ersatzmann: Dr. Leclainche),

9. Dr. Kopanaris (Griechenland),

10. Major C. Mani (Indien),

(Ersatzmann: Dr. Chuni Lal Katial),

11. Dr. Manuel Martinez Baez (Mexico),

12. Dr. Karl Evang (Norwegen),

13. Dr. Martin Kacprzak (Polen),

14. Sir Wilson Jameson (Vereinigtes Königreich),

(Ersatzmann: Dr. Melville Mackenzie),

15. Generalarzt Thomas Parran (Vereinigte Staaten von Amerika),

(Ersatzmann: Dr. James A. Doull),

16. Dr. Andrija Stampar (Jugoslawien),

und, in beratender Eigenschaft, Vertreter von:

Das Panamerikanische SanitätshyphenminusBureau,

das Office International d'Hygiène publique die Gesundheitsorganisation des Völkerbundes und die Hilfs- und Wiederaufbau-Verwaltung der Vereinten Nationen;

4. weist den Vorbereitenden Fachausschuß an,

in Paris spätestens bis 15. März 1946 zusammenzutreten und seinen Bericht, einschließlich des erläuternden Entwurfes der Tagesordnung und Vorschlägen, den Mitgliedern der Vereinten Nationen und dem Rat spätestens bis 1. Mai 1946

vorzulegen;

5. beschließt, daß alle Bemerkungen, die er bei seiner zweiten Sitzung zum Bericht des Vorbereitenden Fachausschusses machen wird, der vorgeschlagenen Internationalen Konferenz mitgeteilt werden;

6. beauftragt den Generalsekretär, die Konferenz spätestens am 20....

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