FÜNFTES INTERNATIONALES ZINNÜBEREINKOMMEN

Zusammenfassung


557. Fünftes Internationales Zinnübereinkommen samt Anlagen

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Auszug


FÜNFTES INTERNATIONALES ZINNÜBEREINKOMMEN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 3, Art. 34 Abs. (d) Ziffer ii,

Art. 5 Abs. (d), Art. 35 Ziffer i,

Art. 6 Abs. (a) und (b), Art. 37 Abs. (d),

Art. 6 Abs. (c) Ziffer ii, Art. 39 Abs. (a) Ziffer iii,

Art. 7 Abs. (a), Art. 39 Abs. (f),

Art. 8 Abs. (d) Ziffer i, Art. 40 Abs. (a) Ziffer i,

Art. 12 Abs. (h), Art. 41 Abs. (b),

Art. 13 Abs. (f), (g) und (h), Art. 44 Abs. (d),

Art. 22 Abs. (a) 2. und 3. Satz, Art. 45 Abs. (c),

Art. 25 Abs. (b), Art. 46 Abs. (c) Ziffer i,

Art. 25 Abs. (e) Ziffer ii, Art. 46 Abs. (d),

Art. 26 Abs. (a), Art. 52 Abs. (a),

Art. 27 Abs. (a) und (c), Art. 53 letzter Satz,

Art. 27 Abs. (d) Ziffer i, Art. 55 Abs. (a) 2. Satz,

Art. 28 Abs.(b), Art. 55 Abs. (b) und (f) letzter Satz,

Art. 31 Abs. (d), (e) und (f), Art. 57 Abs. (b) und Art. 32 Abs. (a) 1. Satz, Art. 57 Abs. (d) Ziffer iii Art. 32 Abs. (d),

verfassungsändernd sind, samt Anlagen wird genehmigt.

(Übersetzung)

PRÄAMBEL Die Teilnehmerländer sind in Anerkennung

(a) des wesentlichen Beitrages,

den Grundstoffabkommen zum wirtschaftlichen Wachstum, besonders in erzeugenden Entwicklungsländern,

leisten können,

indem sie eine Preisstabilisierung und eine stetige Entwicklung der Erträge der Zinnausfuhr und der Grundstoffmärkte sichern helfen,

(b) der Gemeinsamkeit und der Wechselbeziehung der Interessen der Erzeuger- und Verbraucherländer sowie des Wertes fortlaufender Zusammenarbeit zwischen ihnen zur Förderung der Ziele und Prinzipien der Vereinten Nationen und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung und zur Lösung der für Zinn belangvollen Probleme vermittels eines internationalen Grundstoffabkommens unter Berücksichtigung der Rolle, die das Internationale Zinnübereinkommen bei der Errichtung einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung spielen kann,

(c) der außerordentlichen Wichtigkeit von Zinn für zahlreiche Länder, deren Wirtschaft weitgehend von günstigen und angemessenen Erzeugungs-, Verbrauchs-

oder Handelsbedingungen für Zinn abhängig sind,

(d) der Notwendigkeit, das Gedeihen und das Wachstum der Zinnindustrie, besonders in den erzeugenden Entwicklungsländern,

zu schützen und zu fördern und ausreichende Zinnlieferungen zu sichern, um die Interessen der Verbraucher zu wahren,

(e) der Wichtigkeit für zinnerzeugende Länder, ihre Kauf-

kraft für Einfuhren zu erhalten und auszudehnen, und

(f) der Tatsache, daß es wünschenswert wäre, die Wirtschaftlichkeit der Zinnverwendung sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den Industrieländern als einen Beitrag zur Erhaltung der Weltzinnvorkommen zu vergrößern,

wie folgt übereingekommen :

KAPITEL I: ZIELSETZUNG Artikel 1

Zielsetzung Die Ziele dieses Übereinkommens sind:

(a) für einen Ausgleich zwischen Welterzeugung und

-verbrauch von Zinn und die Verringerung ernster Schwierigkeiten zu sorgen, die durch

Überschuß oder Verknappung von Zinn, ob erwartet oder tatsächlich gegeben, entstehen;

(b) übermäßige Schwankungen des Zinnpreises und der Erträge der Zinnausfuhr zu verhüten;

(c) Vorkehrungen zu treffen,

die zur Steigerung der Erträge der Zinnausfuhr, besonders jene der erzeugenden Entwicklungsländer,

beitragen, um diese Länder mit Hilfsmitteln für eine Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und der sozialen Entwicklung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher zu versehen;

(d) Bedingungen zu sichern,

die beitragen, eine dynamische und steigende Produktionsrate der Erzeugung von Zinn auf der Grundlage eines einträglichen Erlöses für die Erzeuger zu erreichen, eine ausreichende Versorgung zu für die Verbraucher annehmbaren Preisen zu gewährleisten und für ein langfristiges Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch zu sorgen;

(e) weitverbreitete Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung und sonstige ernste Schwierigkeiten, die als Folge von Mißverhältnissen zwischen Angebot und Nachfrage bei Zinn entstehen können, zu verhüten;

(f ) die Zinnverwendung weiter auszudehnen und die einheimische Zinnverarbeitung, insbesondere in den erzeugenden Entwicklungsländern, weiter zu vergrößern;

(g) falls eine Verknappung der Zinnangebote eintritt oder zu erwarten ist, Schritte zur Sicherung einer Erhöhung der Zinnerzeugung und einer gerechten Verteilung von Zinnmetall zu unternehmen, um ernste Schwierigkeiten,

denen sich Verbraucherländer gegenübersehen könnten, zu mindern;

(h) falls ein Überschuß an Zinnangeboten eintritt oder zu erwarten ist, Schritte zu unternehmen,

um ernste Schwierigkeiten,

denen sich Erzeugerländer gegenübersehen könnten,

zu mindern;

(i) Verfügungen über nichtgewerbliche Zinnvorräte von Regierungen zu prüfen und Schritte zu unternehmen, die jede allfällig entstehende Unsicherheit und Schwierigkeit vermeiden Würden;

(j) die Notwendigkeit der Erschließung und Auswertung neuer Zinnvorkommen und der Förderung, unter anderem durch die technischen und finanziellen Hilfsmittel der Vereinten...

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