INTERNATIONALES ABKOMMEN, BETREFFEND DAS INTERNATIONALE INSTITUT FÜR KÄLTETECHNIK.

Zusammenfassung


110. Internationales Abkommen, betreffend das Internationale Institut für Kältetechnik.

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Auszug


INTERNATIONALES ABKOMMEN, BETREFFEND DAS INTERNATIONALE INSTITUT FÜR KÄLTETECHNIK.

Der Bundespräsident erklärt den Beitritt der Republik Österreich zum Internationalen Abkommen, betreffend das Internationale Institut für Kältetechnik, vom 1. Dezember 1954, welches also lautet:

(Übersetzung)

Die Regierungen der Mitgliedstaaten des Internationalen Instituts für Kältetechnik haben,

ausgehend von der Überlegung,

daß die Wissenschaft der Tieftemperaturen sich ständig weiter entwickelt und damit neue Möglichkeiten für den Fortschritt und den Wohlstand der Menschheit eröffnet werden,

daß die Verwendungsmöglichkeit künstlicher Kälte neue Anwendungsgebiete gefunden hat,

daß der Austausch von leicht verderblichen Lebensmitteln unter den Völkern der Erde zunimmt und dadurch eine wirksamere zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Fragen der Ernährung gestattet und zu diesem Zwecke eine erweiterte Anwendung kältetechnischer Mittel für die Behandlung und Aufbewahrung solcher Lebensmittel notwendig geworden ist,

daß angesichts der Tatsache,

daß die Konvention vom 21. Juni 1920 mit ihren Abänderungen vom 31. Mai 1937,

durch welche das Internationale Institut für Kältetechnik geschaffen wurde, nicht mehr zur  

Gänze den neuen wissenschaftlichen und technischen Erfordernissen entspricht, wie sie sich aus dieser Lage beziehungsweise den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben,

folgendes vereinbart:

KAPITEL I.

ZWECK —BEZEICHNUNG —

SITZ — FUNKTIONEN.

ARTIKEL I.

...

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