INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN ÜBER TROPISCHE HÖLZER 1983

Zusammenfassung


215. Internationales Übereinkommen über tropische Hölzer 1983 samt Anlagen

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Auszug


INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN ÜBER TROPISCHE HÖLZER 1983

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.

(Übersetzung)

Präambel DIE VERTRAGSPARTEIEN DIESES ÜBEREINKOMMENS,

EINGEDENK der Erklärung und des Aktionsprogrammes

über die Errichtung einer Neuen Weltwirtschaftsordnung, die von der Generalversammlung angenommen worden sind,

EINGEDENK der Resolutionen 93 (IV) und 124 (V) betreffend das Integrierte Rohstoffprogramm,

welche die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwickung bei ihrer vierten und fünften Tagung angenommen hat,

IN ANERKENNUNG der Bedeutung und Notwendigkeit einer geeigneten und wirksamen Erhaltung und Nutzung der tropischen Wälder im Hinblick auf die optimale Bewirtschaftung und die Wahrung des ökologischen Gleichgewichtes der betroffenen Regionen und der Biosphäre,

IN ANERKENNUNG der Bedeutung der tropischen Hölzer für die Wirtschaft der Mitgliedsländer,

insbesondere für den Export der Erzeuger-

Mitglieder und den Bedarf der Verbraucher-Mitglieder,

IM BESTREBEN, einen für die internationale Zusammenarbeit zwischen Erzeuger- und Verbraucher

-Mitgliedern geeigneten Rahmen zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung von tropischen Hölzern zu schaffen,

SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:

KAPITEL I - ZIELSETZUNG Artikel 1

Zielsetzung Im Hinblick auf die Erreichung der einschlägigen Ziele, welche die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung in ihren Resolutionen 93 (IV) und 124 (V) über das Integrierte Rohstoffprogramm angenommen hat, und zum Nutzen sowohl der Erzeuger- als auch der Verbraucher-Mitglieder sowie unter Berücksichtigung des Verfügungsrechtes der Erzeuger-Mitglieder

über ihre Naturschätze, bestehen die Ziele des Internationalen Übereinkommens über tropische Hölzer 1983 (im folgenden als „dieses Übereinkommen"

bezeichnet) darin,

a) für die Zusammenarbeit und Konsultation zwischen Erzeuger- und Verbraucher-Mitgliedern einen geeigneten Rahmen zu schaffen,

der alle maßgebenden Aspekte der Tropenholzwirtschaft berücksichtigt;

b) die Ausweitung und Diversifikation des internationalen Handels mit tropischen Hölzern zu fördern und die strukturellen Gegebenheiten des Marktes für tropische Hölzer zu verbessern,

wobei zum einen die langfristige Zunahme des Verbrauches und eine ungestörte Versorgung des Marktes, zum andern lohnende Erzeuger- und angemessene Verbraucherpreise und eine Verbesserung des Zuganges zum Markt berücksichtigt werden;

c) die Forschung und Entwicklung zum Zwecke der Verbesserung der Forstwirtschaft und der Holznutzung zu fördern und zu unterstützen;

d) zwecks größerer Transparenz des internationalen Handels mit tropischen Hölzern die Marktinformation zu verbessern;

e) eine intensivere und weitergehende Verarbeitung von tropischen Hölzern in den Ländern der Erzeuger-Mitglieder zu ermutigen, um ihre Industrialisierung zu fördern und dadurch ihre Ausfuhrerlöse zu steigern;

f) die Mitglieder zur Förderung und Entwi...

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