Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Jänner 1961 über den Beitritt Irans zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

Zusammenfassung


35. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Jänner 1961 über den Beitritt Irans zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.

Nach einer Mitteilun...

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