Zusammenfassung
264. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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Auszug
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
(Übersetzung)
Artikel 1Die Regierung der Islamischen Republik Pakistan bestätigt, daß zur Ausstellung von Zeugnissen über den Ursprung ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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