Zusammenfassung
551. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Republik Island über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
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Auszug
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ISLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,
in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart:Artikel 1(1) In ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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