VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ISLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT

Zusammenfassung


551. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Republik Island über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ISLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT

Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,

in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,

haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart:

Artikel 1

(1) In ...

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