Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den gewerblichen Rechtsschutz.

Zusammenfassung


130. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den gewerblichen Rechtsschutz.

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Auszug


Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den gewerblichen Rechtsschutz.

Nachdem das am 1. Feber 1952 in Rom unterzeichnete Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den gewerblichen Rechtsschutz, welches also lautet:

(Übersetzung)

DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG und DIE ITALIENISCHE REGIERUNG beseelt von dem Wunsche, die Bande der Freundschaft und der guten Nachb...

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