ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Joint Vienna Institute über den Amtssitz des Joint Vienna Institute

Bundesgesetzblatt, 31 Oktober 1997 (Nr. 187/1997)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


187. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Joint Vienna Institute über den Amtssitz des Joint Vienna Institute samt Anhang

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Joint Vienna Institute über den Amtssitz des Joint Vienna Institute

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Inhaltsverzeichnis Präambel Artikel 1 Begriffsbestimmungen Artikel 2 Rechtspersönlichkeit Artikel 3 Amtssitz Artikel 4 Unverletzlichkeit des Amtssitzes Artikel 5 Befreiung von Gerichtsbarkeit und anderen Maßnahmen Artikel 6 Unverletzlichkeit der Archive Artikel 7 Schutz des Amtssitzbereiches Artikel 8 Öffentliche Leistungen im Amtssitzbereich Artikel 9 Nachrichtenverkehr Artikel 10 Befreiung von Steuern und Zollgebühren Artikel 11 Finanzeinrichtungen Artikel 12 Sozialversicherung Artikel 13 Durchfahrt und Aufenthalt Artikel 14 Angestellte des Instituts Artikel 15 Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter, Mitglieder des Beratungsausschusses und der Direktor des Instituts Artikel 16 Amtliche Besucher Artikel 17 Notifikation von Anstellungen, Identitätsausweise Artikel 18 Österreichische Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz in derRepublik

Österreich Artikel 19 Zweck der Privilegien und Immunitäten Artikel 20 Streitbeilegung Artikel 21 Inkrafttreten Artikel 22 Meistbegünstigung Artikel 23 Dauer des Abkommens Annex I Zugang zum Arbeitsmarkt Präambel Unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zwischen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich,

der Europäischen Bank für Wiederaufbau und E...

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