Zusammenfassung
126. Bundesgesetz: Bundes-Jugendförderungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen§ 1. Zielsetzung§ 2. Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt Förderung der Jugendarbeit§ 3. Grundsätze der Jugendarbeit§ 4. Förderungsempfänger – Träger der Jugendarbeit§ 5. Förderungsarten§ 6. Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung§ 7. Besondere Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung§ 8. Richtlinien§ 9. Zusammenarbeit 3. Abschnitt Schlussbestimmungen§ 10. Personenbezogene Bezeichnungen§ 11. Vollziehung§ 12. Inkrafttreten 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Zielsetzung§ 1.  Zielsetzung dieses Bundesgesetzes ist die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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