Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz)

Zusammenfassung


126. Bundesgesetz: Bundes-Jugendförderungsgesetz

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Zielsetzung

§ 2. Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt Förderung der Jugendarbeit

§ 3. Grundsätze der Jugendarbeit

§ 4. Förderungsempfänger – Träger der Jugendarbeit

§ 5. Förderungsarten

§ 6. Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

§ 7. Besondere Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

§ 8. Richtlinien

§ 9. Zusammenarbeit 3. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 10. Personenbezogene Bezeichnungen

§ 11. Vollziehung

§ 12. Inkrafttreten 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Zielsetzung

§ 1.  Zielsetzung dieses Bundesgesetzes ist die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen