Zusammenfassung
148. Bundesgesetz: Hochwasserschädengesetz 1954.
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Auszug
Bundesgesetz vom 6. Juli 1954, betreffend die Gewährung eines Bundeszuschusses zur Förderung der Behebung von Hochwasserschäden in den Bundesländern (Hochwasserschädengesetz 1954).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Um die Maßnahmen der Bundesländer zur Behebung de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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