Bundesgesetz vom 6. Juli 1954, betreffend die Gewährung eines Bundeszuschusses zur Förderung der Behebung von Hochwasserschäden in den Bundesländern (Hochwasserschädengesetz 1954).

Zusammenfassung


148. Bundesgesetz: Hochwasserschädengesetz 1954.

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Auszug


Bundesgesetz vom 6. Juli 1954, betreffend die Gewährung eines Bundeszuschusses zur Förderung der Behebung von Hochwasserschäden in den Bundesländern (Hochwasserschädengesetz 1954).

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Um die Maßnahmen der Bundesländer zur Behebung de...

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