Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. Juni 1986 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

Zusammenfassung


318. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. Juni 1986 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Frankreich am 10. Feber 1986 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

(BGBl. Nr. 320/1969, letzte K...

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