Bundesgesetz vom 21. Juni 1968, mit dem das Bundesgesetz über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer abgeändert und ergänzt wird

Zusammenfassung


297. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. Juni 1968, mit dem das Bundesgesetz über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer abgeändert und ergänzt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 15. Juli 1965, BGBl.

Nr. 244, über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

1. Der Einleitungssatz des § 2 Ab...

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