Bundesgesetz vom 25. Juni 1986, mit dem das Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969 zur Durchführung des Übereinkommens vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland geändert wird

Zusammenfassung


377. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes zur Durchführung des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Juni 1986, mit dem das Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969 zur Durchführung des Übereinkommens vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969, BGBl.

Nr. 317, zur Durchführung des Übereinkommens vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland wird wie folgt geändert:

1. Der Abs. 2 des § 2 wird aufgehoben.

2. Der Abs. 3 des § 3 hat...

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