Zusammenfassung
276. Verordnung: Erlassung einer Geschäftsordnung der Vollzugskammern
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der eine Geschäftsordnung der Vollzugskammern erlassen wird
Auf Grund des § 11d Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch Â
BGBl. I Nr. 130/2001, wird verordnet:  Geschäftsordnung der Vollzugskammern  Berichterstattung  § 1. (1) Die Vorsitzenden der Vollzugskammern verteilen innerhalb ihrer Kammer die G...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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