Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 23. April 1948 über die Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.

Zusammenfassung


95. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 23. April 1948 über die Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.

Auf Grund des § 5, A...

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