Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird

Zusammenfassung


69. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird

Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, und des § 17

Z 2 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962, BGBl. Nr. 288, wird verordnet:

Artikel I Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. In...

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