Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

Bundesgesetzblatt Nr. 36/2004, 30. April 2004Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMJ (Bundesministerium für Justiz)

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Zusammenfassung


Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

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Auszug


Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

36. Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

II. Hauptstück

Europäischer Haftbefehl und

Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt

Allgemeine Voraussetzungen

§ 3. Grundlagen

§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt

Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 6. Österreichischer Tatort

§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte

§ 9. Strafunmündige

§ 10. Verjährung und Amnestie

§ 11. Abwesenheitsurteile

§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt

Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13. Zuständigkeit des Gerichtshofs erster Instanz

§ 14. Geschäftsverkehr

§ 15. Vorrang der Übergabe

§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 17. Anbot der Übergabe

§ 18. Übergabehaft

§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 20. Vereinfachte Übergabe

§ 21. Entscheidung über die Übergabe

§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24. Durchführung der Übergabe

§ 25. Aufschub der Übergabe

§ 26. Bedingte Übergabe

§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens

§ 28. Kosten

Vierter Abschnitt

Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29. Fahndung

§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt

Durchlieferung

§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 34. Durchlieferungsunterlagen

§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36. Erwirkung der Durchlieferung

§ 37. Kosten der Durchlieferung

§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen

III. Hauptstück

Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt

Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen

§ 39. Allgemeine Voraussetzungen

§ 40. Zustimmung zur Vollstreckung

§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 42. Inländische Vollstreckungsentscheidung

§ 43. Behandlung einlangender Ersuchen

§ 44. Zuständigkeit und Verfahren

Zweiter Abschnitt

Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45. Voraussetzungen

§ 46. Zuständigkeit und Verfahren

§ 47. Ablehnung der Vollstreckung

§ 48. Aufschub der Vollstreckung

§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50. Verständigungspflicht

§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt

§ 52. Vollstreckung ausländischer Verfalls- und Einziehungsentscheidungen

Vierter Abschnitt

§ 53. Vollstreckung ausländischer Geldstrafen

Fünfter Abschnitt

§ 54. Erwirkung der Vollstreckung

IV. Hauptstück

Rechtshilfe

Erster Abschnitt

Grundsätze

§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG

§ 56. Allgemeiner Grundsatz

§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens

§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen

§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Zweiter Abschnitt

Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60. Allgemeine Voraussetzungen

§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62. Informationsaustausch

Dritter Abschnitt

Eurojust

§ 63. Aufgaben und Ziele

§ 64. N...

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