Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Anerkennung von Kalibrierscheinen und Kalibrierergebnissen

Zusammenfassung


427. Verordnung: Anerkennung von Kalibrierscheinen und Kalibrierergebnissen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Anerkennung von Kalibrierscheinen und Kalibrierergebnissen

Auf Grund des § 58 Abs. 3 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/195...

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