Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. April 1979 über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien

Zusammenfassung


192. Verordnung: Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. April 1979 über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch Bumdesgesetz BGBl. Nr. 88/1975, wird verordnet:

§ 1. (1) Flüssige Waschmittel im Sinne dieser Verordnung sind chemische Erzeugnisse in flüssiger Form, die zur Reinigung von Textilerzeugnissen bestimmt sind und als Vollwas...

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