Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 29. März 1963, mit der Maßnahmen zur Kennzeichnung von Weizenkleie ausländischer Herkunft angeordnet werden.

Zusammenfassung


68. Verordnung: Anordnung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Weizenkleie ausländischer Herkunft.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 29. März 1963, mit der Maßnahmen zur Kennzeichnung von Weizenkleie ausländischer Herkunft angeordnet werden.

Auf Grund des § 30 des Marktordnungsgesetze...

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