Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. Mai 1988 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. Mai 1988 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser