Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz zur Kennzeichnung von Kinderlaufhilfen (KinderlaufhilfenV)

Zusammenfassung


51. Verordnung: Kennzeichnung von Kinderlaufhilfen (KinderlaufhilfenV)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz zur Kennzeichnung von Kinderlaufhilfen (KinderlaufhilfenV)

Auf Grund des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister ...

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