Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Bundesgesetzblatt Nr. 93/2004, 11. August 2004Sonstiges (insbesondere Staatsverträge) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

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Auszug


Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

93.

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikels 50 Absatz 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache[1] durch Auflage im Bundesministerium für auswärtig...

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