Bundesgesetz vom 13. Juli 1955, womit das Bundesgesetz vom 7. Juli 1954, BGBl. Nr. 153, womit Bestimmungen über die Förderung der Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen getroffen und Grundsätze über die Schaffung von Wohnbauförderungsbeiräten aufgestellt werden (Wohnbauförderungsgesetz 1954), abgeändert wird.

Zusammenfassung


155. Bundesgesetz: Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954.

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Auszug


Bundesgesetz vom 13. Juli 1955, womit das Bundesgesetz vom 7. Juli 1954, BGBl. Nr. 153, womit Bestimmungen über die Förderung der Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen getroffen und Grundsätze über die Schaffung von Wohnbauförderungsbeiräten aufgestellt werden (Wohnbauförderungsgesetz 1954), abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1954, BGBl.

Nr. 153, womit Bestimmungen ü...

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