Zusammenfassung
286. Bundesgesetz: Erleichterung der Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat.
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Auszug
Bundesgesetz vom 26. November 1963, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Zur Erfüllung i...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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