Bundesgesetz vom 26. November 1963, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird.

Zusammenfassung


286. Bundesgesetz: Erleichterung der Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat.

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Auszug


Bundesgesetz vom 26. November 1963, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Zur Erfüllung i...

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