Zusammenfassung
108. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung der Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird
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Auszug
Bundesgesetz vom 15. Juni 1966, womit Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird, abgeändert und ergänzt werden
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Der Nationalrat hat beschlossen:Artikel I Das Bundesgesetz vom 26. N...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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