Zusammenfassung
50. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung der Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird
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Auszug
Bundesgesetz vom 20. Jänner 1967, womit neuerlich Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat erleichtert wird, abgeändert und ergänzt werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Bundesgesetz vom ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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