Bundesgesetz vom 25. Juni 1969, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


238. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Juni 1969, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit neuerlich abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz...

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