Verordnung der Bundesregierung vom 1. März 1955, mit der eine Gruppe von dem Kollektivvertrag unterliegenden Bediensteten des Bundes dem Anwendungsbereich des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 unterstellt wird.

Zusammenfassung


48. Verordnung: Unterstellung einer Gruppe von dem Kollektivvertrag unterliegenden Bediensteten des Bundes dem Anwendungsbereich des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 1. März 1955, mit der eine Gruppe von dem Kollektivvertrag unterliegenden Bediensteten des Bundes dem Anwendungsbereich des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 unterstellt wird.

Auf Grund des § 1 Abs. ...

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