Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union

Zusammenfassung


85. Kundmachung: Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union

Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl.

Nr. 660, wird kundgemacht:

KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION Inhalt I. Text des Vertrags Präambel Titel I – Gemeinsame Bestimmungen Titel II – Bestimmungen zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft Titel III – Bestimmungen zur Änderung des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Titel IV – Bestimmungen zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Titel V – Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Titel VI – Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen Titel VII – Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit Titel VIII – Schlußbestimmungen II. Protokolle (ohne Wiedergabe des Wortlauts)

Bemerkung: Die in den Protokollen enthaltenen Verweisungen auf Artikel, Titel und Abschnitte der Verträge werden entsprechend der Übereinstimmungstabelle im Anhang des Vertrags von Amsterdam angepaßt.

Protokoll zum Vertrag über die Europäische Union

– Protokoll (Nr. 1) zu Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union (1997)

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

– Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union (1997)

– Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland

(1997)

– Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997)

– Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997)

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft

– Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1992)

– Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union

(1997)

– Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997)

– Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union

(1997)

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN REPUBLIK, SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT IRLANDS, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

ENTSCHLOSSEN, d...

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