Kundmachung des Bundeskanzlers vom 24. November 1972 betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, beide vom 24. April 1963

Zusammenfassung


474. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 24. November 1972 betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, beide vom 24. April 1963

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Wiener Übereinkommen über konsularische Bezieh...

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