Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, geändert wird

Zusammenfassung


625. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, geändert wird

Auf Grund des § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr 1...

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