Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 ? ZivRÄG 2004)

Zusammenfassung


91. Bundesgesetz: Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 ? ZivRÄG 2004

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 ? ZivRÄG 2004)

  

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Artikel I  

Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs  

Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz  

BGBl. I Nr. 118/2002, wird wie folgt geändert:  

1. In § 364 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:  

„Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander ...

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