Zusammenfassung
91. Bundesgesetz: Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 ? ZivRÄG 2004
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 ? ZivRÄG 2004)
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Der Nationalrat hat beschlossen:  Artikel I  Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs  Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz  BGBl. I Nr. 118/2002, wird wie folgt geändert:  1. In § 364 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:  „Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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