Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 20. September 1982 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Zusammenfassung


474. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 20. September 1982 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet:

§ 1. Für das Kale...

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