Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Konvention vom 5. Juli 1890 betreffend die Schaffung eines Internationalen Verbandes für Veröffentlichung der Zolltarife samt Abänderungsprotokoll

Zusammenfassung


83. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention betreffend die Schaffung eines Internationalen Verbandes für Veröffentlichung der Zolltarife samt Abänderungsprotokoll

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Konvention vom 5. Juli 1890 betreffend die Schaffung eines Internationalen Verbandes für Veröffentlichung der Zolltarife samt Abänderungsprotokoll

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung...

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