Zusammenfassung
488. Konzertierungsabkommen Gemeinschaft ? COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13) samt Anhängen und Anlage zu Anhang C
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Auszug
KONZERTIERUNGSABKOMMEN GEMEINSCHAFT ? COST ÜBER EINE KONZERTIERTE AKTION AUF DEM GEBIET DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ UND DER MUSTERERKENNUNG (COST-AKTION 13)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Anlage zu Anhang C wird genehmigt.DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,nachstehend „Gemeinschaft"genannt,FINNLAND, JUGOSLAWIEN, NORWEGEN,ÖSTERREICH, SCHWEDEN und die SCHWEIZ, nachstehend „beteiligte Nichtmitgliedstaaten"genannt —IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:Mit Beschluß vom 11. September 1979 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften ein Vierjahresprogramm zur Entwicklung der Datenverarbeitung festgelegt.Mit Beschluß vom 22. November 1984 hat der Rat das mit seinem Beschluß vom 11. September 1979 festgelegte Programm geändert; die geänderte Fassung enthält eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen I...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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