KONZERTIERUNGSABKOMMEN GEMEINSCHAFT ? COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der Behandlung und Verwendung von Klärschlamm (Aktion COST 68 ter)

Zusammenfassung


295. Konzertierungsabkommen Gemeinschaft ? COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der Behandlung und Verwendung von Klärschlamm (Aktion COST 68 ter) samt Anhängen

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Auszug


KONZERTIERUNGSABKOMMEN GEMEINSCHAFT ? COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der Behandlung und Verwendung von Klärschlamm (Aktion COST 68 ter)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft,

nachstehend

„Gemeinschaft" genannt, die Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens, nachstehend „beteiligte Nichtmitgliedstaaten"

genannt —

in Erwägung nachstehender Gründe:

Eine konzertierte europäische Forschungsaktion auf dem Gebiet der Behandlung und Verwendung von Klärschlamm kann wirksam zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zu einer wirtschaftlicheren Nutzung der natürlichen Hilfsquellen beitragen.

Ein Konzertierungsabkommen Gemeinschaft — COST über eine konzertierte Aktion...

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