Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1976 über Ausübungsvorschriften für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker

Zusammenfassung


698. Verordnung: Ausübungsvorschriften für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1976 über Ausübungsvorschriften für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker

Auf Grund des § 54 Abs. 2, des § 57 Abs. 2

und des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973,

BGBl. Nr. 50/1974, wird...

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