Zusammenfassung
41. Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über das Forschungs- und Entwicklungsprogramm im Bereich der Umwelt: "Wissenschaft und Technologie für den Umweltschutz (STEP)" samt Anhängen
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Auszug
KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DAS FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSPROGRAMM IM BEREICH DER UMWELT: ?WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE FÜR DEN UMWELTSCHUTZ (STEP)"
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,
nachstehend „Österreich" genannt, und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,nachstehend „Gemeinschaft" genannt,nachstehend zusammen „Vertragsparteien" genannt —in Erwägung nachstehender Gründe:Die Gemeinschaft und Österreich haben ein Rahmenabkommen über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit geschlossen, das am 30. Juli 1987 Kundgemacht in BGBl. Nr. 478/ 1987 in Kraft getreten ist.Mit der Entscheidung 89/625/ EWG hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Rat" genannt) mehrjährige Programme über Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der Umwelt (1989—1993) angenommen, zu denen ein spezifisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm über Wissenschaft und Technologie für den Um...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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