KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DAS FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSPROGRAMM IM BEREICH DER UMWELT: ?WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE FÜR DEN UMWELTSCHUTZ (STEP)"

Zusammenfassung


41. Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über das Forschungs- und Entwicklungsprogramm im Bereich der Umwelt: "Wissenschaft und Technologie für den Umweltschutz (STEP)" samt Anhängen

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Auszug


KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DAS FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSPROGRAMM IM BEREICH DER UMWELT: ?WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE FÜR DEN UMWELTSCHUTZ (STEP)"

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,

nachstehend „Österreich" genannt, und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

nachstehend „Gemeinschaft" genannt,

nachstehend zusammen „Vertragsparteien" genannt —

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Gemeinschaft und Österreich haben ein Rahmenabkommen über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit geschlossen, das am 30. Juli 1987 Kundgemacht in BGBl. Nr. 478/ 1987 in Kraft getreten ist.

Mit der Entscheidung 89/625/ EWG hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Rat" genannt) mehrjährige Programme über Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der Umwelt (1989—1993) angenommen, zu denen ein spezifisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm über Wissenschaft und Technologie für den Um...

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