KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT IM BEREICH DER FORSCHUNG IN MEDIZIN UND GESUNDHEITSWESEN

Zusammenfassung


289. Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Forschung in Medizin und Gesundheitswesen samt Anhängen und Anlage

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Auszug


KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT IM BEREICH DER FORSCHUNG IN MEDIZIN UND GESUNDHEITSWESEN

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,

nachstehend „Österreich" genannt,

und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

nachstehend „Gemeinschaft" genannt,

zusammen nachstehend „Vertragsparteien"

genannt —

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

Die Vertragsparteien haben ein Rahmenabkommen über wissenschaftlich-

technische Zusammenarbeit abgeschlossen, das am 30. Juli 1987 in Kraft getreten ist.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend

„Rat" genannt) hat mit Beschluß

vom 17. November 1987 ein Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Koordinierung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Forschung...

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