Zusammenfassung
289. Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Forschung in Medizin und Gesundheitswesen samt Anhängen und Anlage
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Auszug
KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT IM BEREICH DER FORSCHUNG IN MEDIZIN UND GESUNDHEITSWESEN
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,
nachstehend „Österreich" genannt,und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,nachstehend „Gemeinschaft" genannt,zusammen nachstehend „Vertragsparteien"genannt —IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:Die Vertragsparteien haben ein Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit abgeschlossen, das am 30. Juli 1987 in Kraft getreten ist.Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend„Rat" genannt) hat mit Beschlußvom 17. November 1987 ein Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Koordinierung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Forschung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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