Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut

Zusammenfassung


741. Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut

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Auszug


Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich, nachstehend als „Österreich" bezeichnet,

und das Europäische Hochschulinstitut, nachstehend als „Institut" bezeichnet,

in dem Wunsch, die Vertiefung der Kenntnisse in Bereichen zu fördern, die von besonderem Interesse für die Entwicklung E...

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