KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK RWANDA

Zusammenfassung


420. Kooperationsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Rwanda

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Auszug


KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK RWANDA

Die Regierung der Republik Rwanda einerseits und die österreichische Bundesregierung andererseits,

im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten technischen Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet,

die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

(1) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die wirtschaftliche,

sozi...

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